Mietverwaltung

Da für die Dienstleistung der Mietverwaltung keine Gesetzesgrundlage existiert, sind die Art und der Umfang der Verwaltung frei und individuell nach Ihren Wünschen anpassbar. Wir verstehen unter Mietverwaltung das Rund-um-Sorglos-Paket. Sollten Sie eine Wohnimmobilie besitzen, aber weder etwas mit dem Mieter oder der Abrechnung, geschweige denn mit dem Steuerberater zu tun haben, ist unser Angebot der Mietverwaltung wir für Sie gemacht.
Auch von uns werden Sie nur in 2 Fällen hören.

  1. Bei größeren Sanierungen, z.B. Fassade oder Heizung
  2. Auf dem Konto, durch die Überweisung der monatlichen Miete