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Kabelgebühren: Wegfall der Umlagefähigkeit von Kabelgebühren



Ab dem 01.07.2024 entfällt die Möglichkeit, Kosten des Kabelempfangs auf die Mieter umzulegen.

Unser Rahmenvertrag bietet:


Vorteile:

  • Kostengünstig mit Rabatt bis zu 50%
  • Minimale SAT-Schüsseln an Balkonen und Fenster
  • Kein Aufwand für Nutzer, da keine Selbstverwaltung (bei Störungen etc.)

Nachteile:

  • Gebundenheit

Folgen

  • Vermieter trägt die Kosten nach dem 01.07.24
  • Verstärkte Anbringung von SAT-Schüsseln
  • Kabelnetz vermutlich weniger gewartet, da keine Einnahmen
Unser Umgang mit der TKG-Novelle:

Wir halten an unserem Rahmenvertrag fest, das heißt:

  • Vermietern empfehlen wir, eine Zusatzvereinbarung mit ihren Mietern zu treffen, dass die Kabelgebühren trotz der neuen Regelung weiterhin über die Betriebskostenabrechnung abgerechnet werden können.

Alternative:

  • Mit einer Frist von mindestens 1 Monaten können wir einzelne Anschlüsse eines Objekts abmelden, ohne den gesamten Versorgungsvertrag mit dem Objekt kündigen zu müssen. Sollten Sie also aus dem Vertrag genommen werden wollen, genügt eine einfache E-Mail mit dem gewünschten Abmeldedatum.
Damit stehen wir als Verwaltung zwar vor einer Mammutaufgabe, sind jedoch der Meinung, es kann nicht im Sinne der WEG und unseren Eigentümern sein, sämtliche Verträge zu kündigen, dass derselbe Vertrag zu höheren Kosten wieder abgeschlossen werden kann.

Kabelgebühren: Wegfall der Umlagefähigkeit von Kabelgebühren

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Die wichtigsten Funktionen im Überblick:

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Wir sind für Sie da - seit über 25 Jahren



Seit bereits 25 Jahren kümmert sich das Team der Schumacher Hausverwaltung um Ihre Immobilie.
Gerade in Zeiten der Negativ-Zins Politik gilt die Investition in eine Immobilie, egal ob als Eigenheim oder Anlageobjekt, als sehr attraktive Geldanlage. Die erwartete Rendite hängt vor allem in diesem Sektor von vielen unterschiedlichen Faktoren ab. Neben den gut kalkulierbaren Kapitalkosten sind es häufig die unerwartet hohen Bewirtschaftungskosten, welche die Rendite drastisch senken. Diese entstehen durch falsche und unzureichende Hausverwaltungen, mit mangelnden Kenntnissen der Immobilienbranche.

Daher ist es immer sinnvoll, die Verwaltung eines Objekts in die Hände einer professionellen Hausverwaltung zu legen. Die Anforderungen an Hausverwaltungen sind so enorm und umfangreich wie noch nie zuvor und steigen immer weiter an.

Ein Beispiel ist die Berufszulassung, die seit 2019 Pflicht für jede gewerbliche Hausverwaltung ist. Informieren Sie sich daher immer, ob Ihre Verwaltung diese Zulassung besitzt. Darin enthalten ist unter anderem eine Fortbildungspflicht, um immer auf dem neusten rechtlichen Stand zu sein, was ohnehin selbstverständlich sein sollte.

Wir freuen uns auf Sie!



Sollten Sie noch Fragen rund um unsere Leistungen und Qualifikationen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wie Sie unser Erreichen können finden Sie unter dem Reiter "Kontakt". Gerne unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot zur Verwaltung oder Verkauf Ihrer Immobilie.